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E-Scooter erobern die Stadt - Stefan Mülders - Diplom-Sportwissenschaftler
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E-Scooter erobern die Stadt

Autor: muelders 25.06.2019

190625 E-Scooter erobern die Stadt

RP online Ratingen

Die kleinen Flitzer sind jetzt im Straßenverkehr zugelassen. Ab 14 Jahren können sie genutzt werden, aber nicht auf Gehwegen.

VON STEFAN MÜLDERS
RATINGEN Seit dem 15. Juni ist die Nutzung von E-Scootern – auch Elektrotretroller, Elektrostehroller oder Kickscooter genannt – durch die Verordnung des Bundesrats vom 15. Mai im Straßenverkehr klarer geregelt. Es ist also davon auszugehen, dass schon bald einige mehr von ihnen das Stadtbild prägen werden. Die Einzelhändler sind jedenfalls auf ihre Käufer vorbereitet und die Rheinbahn bietet dreistündige Schulungen für die Mitnahme der Gefährte in Bussen an.

Johann + Wittmer ist für den Kundenansturm gerüstet

Euronics Johann + Wittmer in Ratingen hat sich bereits vor einigen Wochen für den erwarteten Ansturm von Kunden gerüstet und erste im Straßenverkehr zugelassene Modelle an. Fachberater Robin Neide führt dabei nicht nur reine Verkaufsgespräche, sondern berät die Interessen auch hinsichtlich der allgemeinen Fragen zur Verordnung. Insbesondere hinsichtlich der Geschwindigkeit wird oft nachgefragt. „Durch die maximale Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern entfällt zwar die Helmpflicht, aber wir empfehlen aus Sicherheitsgründen immer, dennoch einen zu tragen", erklärt Neide. Auch in Sachen Versicherung weiß der Euronics-Mitarbeiter Bescheid: Ein Versicherungsaufkleber muss angebracht werden, dafür zahlen junge Fahrer unter 23 Jahren rund 90 Euro, für die älteren sind es zirka 60 Euro." Elektrische Skateboards oder Hoverboards fallen übrigens nicht unter die neue Verordnung.

2Rad Henning kennt eine große Preisspanne zwischen den Modellen

Auch bei 2Rad Henning spürt man das große Interesse an den handlichen Flitzern. „Wir haben schon jetzt sehr viele Anfragen", sagt Fachberater Markus Boeken. Zwar haben noch längst nicht alle Hersteller Betriebserlaubnisse für ihre Gefährte vorliegen, aber der Markt wird voraussichtlich schnell wachsen. Die Preisspanne bei schon jetzt zugelassenen Modellen ist groß. „Man wird vermutlich schon einzelne Modelle ab etwa 300 Euro bekommen können. Wer aber Wert auf die Sicherheit mit qualitativ hochwertiger Bremse, guter Beleuchtung und leistungsfähigem Akku legt, der sollte zwischen 700 und 1200 Euro einkalkulieren", erklärt Boeken.
Bei der Rheinbahn hat man sich in besonderer Form darauf vorbereitet, dass E-Scooter ähnlich wie Fahrräder auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mitgenommen werden dürfen. Um Risiken und Ängste für die Nutzer zu reduzieren, werden rund dreistündige Schulungen angeboten. Inhalte sind rechtliche Belange, persönliche und technische Voraussetzungen für die Mitnahme im Bus, Gefahren und richtiges Verhalten an Haltestellen und praktische Übungen. Dazu steht am Veranstaltungsort, dem Betriebshof Lierenfeld, ein Übungsbus zur Verfügung. Informationen gibt es in den Rheinbahn-Kundencentern, unter 0211 582-01 oder per E-Mail (kundendialog@rheinbahn.de).

Erfahrungen aus Paris lassen Ratinger Verwaltung nicht nervös werden

Die Stadt Ratingen lässt die neue E-Scooter entspannt auch sich zukommen. Für die Nutzung im Verkehr gebe es bundeseinheitliche Regelungen, darunter das Verbot auf Gehwegen. „In Ratingen warten wir die Entwicklung ab und sehen dann, ob sich gegebenenfalls doch noch Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene gibt", sagt Christian Stollenwerk aus der Pressestelle. In Paris wurden ein Jahr nach der Zulassung der E-Scooter beispielsweise neue Maßnahme zur Parkregelung ergriffen. Weil zunehmend die von Verleihern bereitgestellten Gefährte auf Gehwegen und in engen Gassen abgestellt wurden und damit andere Verkehrsteilnehmer behinderten, werden sie in Zukunft nur noch auf offiziellen PKW- oder Motorradparkplätzen geparkt werden dürfen.

Regeln für die Nutzung von E-Scootern

Merkmale Gemeint sind Fahrzeuge, die über ein Lenk- oder Haltestange verfügen, bauartbedingt mindestens 6 und maximal 20 Stundenkilometer schnell und auf 500 Watt Leistung begrenzt sind.
Führerschein wird für die E-Scooter nicht benötigt, Fahrer müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein.
Helmpflicht besteht grundsätzlich nicht, es wird aber empfohlen, einen Helm zu tragen.
Versicherung Für E-Scooter muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die entsprechende Versicherungsplakette muss am Gefährt aufgeklebt sein.

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