VON STEFAN MÜLDERS
Heiligenhaus. Der Verein Club Heiligenhaus hat einen Antrag gestellt: Er soll freier Träger der Jugendhilfe werden.
Am kommenden Dienstag wird im Jugendhilfeausschuss unter anderem darüber beraten, ob der Förderverein "Der Club Heiligenhaus e.V." als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt wird. Im März hatte der Verein den Antrag dazu offiziell an das Jugendamt gestellt.
"Wir sind jetzt schon im elften Jahr als Verein eingetragen und machen seither ohnehin die Arbeit, die für eine solche Anerkennung notwendig ist", sagt Dieter Jasper. Er war im vergangenen Jahr neu zum Vorsitzenden gewählt worden. "Wir denken darüber nach, unser Angebot noch weiter auszubauen oder zu spezialisieren, dafür ist die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe sicher hilfreich."
Wohin die Reise genau gehen soll, stehe noch nicht endgültig fest. Jasper rechnet damit, dass sich die Förderer darauf innerhalb des kommenden halben Jahres verständigen. Durch die Anerkennung wird es für den Verein einfacher, für bestimmte Projekte eigene Fördermittel zu beantragen und damit etwas unabhängiger zu werden. "Aus dem städtischen Finanzsäckel wird auch in Zukunft immer weniger zu erwarten sein, da wollen wir uns unter anderem durch diese Maßnahme für die Zukunft anders aufstellen."
Die knapper werdenden kommunalen Mittel waren schon 2002 Anlass für die Gründung des Fördervereins. Sparmaßnahmen hatten damals dazu geführt, dass das umfangreiche Angebot des Clubs als Freizeit- und Kulturzentrum eingeschränkt werden musste. "Insbesondere die unentgeltlichen Angebote für Kinder und Jugendliche – wie Kindergruppen, Mädchengruppen, Teenscafé und Ähnliches – mussten ersatzlos gestrichen werden", schreibt der Förderverein auf seiner Internetseite in Erinnerung an die Folgen vor mehr als zehn Jahren.
Um den Club und seine Angebotsvielfalt weiter betreiben zu können, sammelt der Verein seither Spenden, Fördergelder und Mitgliedsbeiträge. Schon im ersten Jahr nach der Gründung standen die ersten öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten auf dem Programm, unter anderem das bis heute beliebte Kinderfest an der Hülsbecker Straße.
Später brachten sich die Mitglieder durch handwerkliche Arbeiten ein, finanzielle Mittel des Vereins wurden in Inventar und Aktionen für Grundschüler und Sekundarstufe I sowie die allgemeinen Club-Angebote investiert. Seit 2004 wird eine Stelle im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bezahlt. In der Jugendhilfe wird zwischen öffentlichen und freien Trägern unterschieden.
Als freie Träger können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, die vier Bedingungen erfüllen: Sie müssen auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, gemeinnützige Ziele verfolgen, aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Freie Träger haben nach dreijähriger Tätigkeit "im Bereich der Anerkennungsbehörde" einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung.
Dass der Verein den Antrag nicht schon früher gestellt hat, hat einen relativ banalen Grund: "Wir haben uns erst jetzt näher mit dem Thema beschäftigt", sagt Dieter Jasper.
Auf die Zusammenarbeit mit der Stadt soll sich eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nicht auswirken – der Antrag soll in erster Linie ein formaler Akt sein, der die bisher geleistete Arbeit lediglich in einfachere Rahmenbedingungen rückt.
Autor: Muelders -- 06.01.2014; 23:09:27 Uhr
Dieser Artikel wurde bereits 2795 mal angesehen.