VON STEFAN MÜLDERS
Ratingen. Die Spee'sche Forstverwaltung wollte Bäume am Angerbach entfernen. Bis Ende September wird das auf keinen Fall möglich sein.
Alles begann mit ein bisschen Farbe auf braunen Stämmen. Doch für Anwohner Gregor Grychtol waren die roten Kleckse an den Gehölzen auf einem drei bis fünf Meter breiten Streifen zwischen seinem Grundstück und dem Angerbach ein Warnsignal: Die Spee'sche Forstverwaltung als Eigentümer wollte hier gesunde Bäume fällen.
Er wandte sich an die Grünen in Ratingen, die prompt tätig wurden. Michael Remmert telefonierte mit Andreas Klünter von der Spee'schen Zentralverwaltung. "Er bestätigte mir die Fällabsicht und begründete das mit Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und einem Bedürfnis, dort mal aufzuräumen. Außerdem fügte er hinzu, dass das Fehlen einer Baumschutzsatzung in Ratingen freie Hand gebe."
Die Satzung war per Ratsbeschluss im Dezember gegen die Stimmen von Grünen und SPD aufgehoben worden. Seither sorgen verschiedene Fällaktionen im Stadtgebiet für Diskussionsstoff (RP berichtete). Nach einem weiteren Gespräch Remmerts mit der Unteren Landschaftsbehörde ergab sich dringender Handlungsbedarf: Es wurde auf Grundlage des § 39 Landschaftsgesetz ein vorläufiges Fällverbot bis zum 30. September verhängt. In einem Ortstermin Mitte dieser Woche mit der Behörde, der Spee'schen Verwaltung, Parteivertretern und Anwohnern wurde das Fällverbot dann bekräftigt. "Die Bäume stehen eindeutig nicht auf gärtnerisch gestaltetem Gebiet und sind damit Teile des Landschaftsbildes", berichtet Michael Remmert von diesem Termin.
Möglicherweise seien einige der Bäume sogar unabdingbar für die Uferbefestigung, damit wäre ein generelles Fällverbot denkbar. Das muss aber noch mit dem Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW) geklärt werden. Das vom Eigentümer vorgebrachte Argument der Verkehrssicherungsmaßnahmen habe nicht nachvollzogen werden können und die Tatsache, dass keine Vogelnester erkennbar seien, sei auch kein hinreichender Grund für eine Fällung. "Allein die Tatsache, dass bereits aus dem Süden zurückgekehrte Singvögel im Baumbestand zu hören waren, hätte für ein Fällverbot ausgereicht. Das wusste ich bis dato auch noch nicht."
Nach dem Gespräch lenkte auch Andreas Klünter ein und sagte, man wolle die Lage einer neuen Bewertung unterziehen und dabei neue rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. Immerhin könne es ja sein, dass bis zum Oktober in Ratingen eine neue Baumsatzung in Kraft sei. Nicht nur die Grünen wollen da ganz schnell die Rolle rückwärts schaffen: "Wir arbeiten an einem Vorschlag", sagt Michael Remmert. "Dazu haben wir uns Satzungen der Städte Krefeld, Duisburg und Hamburg als Beispiele und Basis herangezogen. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir eine interfraktionelle Arbeitsgruppe bilden, in der das Thema gemeinsam zur Beschlussfähigkeit entwickelt wird." Willm Rolf Meyer von der SPD pflichtet dem grundsätzlich bei: "Ob wir eine Arbeitsgruppe benötigen, sei dahingestellt. Aber wir teilen die Ansicht der Grünen, was die Baumschutzsatzung angeht. Sie aufzuheben war ein Fehler, sie hätte überarbeitet werden müssen."
Gregor Grychtol freut es jedenfalls , dass sein Hinweis geholfen hat und ein schnelles Abholzen des Geländes verhindert wurde.
Landschaftsgesetz
Die rechtliche Grundlage zum Fällverbot
Nach § 39 des Landschaftsgesetztes hat die untere Landschaftsbehörde die Fällung der betroffenen Bäume bis zum 30. September untersagt. Der Paragraph zur "Allgemeinen Duldungspflicht" besagt: "Sind die Voraussetzungen [...] nicht gegeben, so kann die untere Landschaftsbehörde den Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks zur Duldung der im Landschaftsplan festgesetzten Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen verpflichten, wenn die zu duldende Maßnahme nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen in der Nutzung oder Bewirtschaftung des Grundstücks führt. [...]"
Autor: Muelders -- 06.01.2014; 22:59:46 Uhr
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