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Auch 2017 ändern sich für Konsumenten einige Rahmenbedingungen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin.
VON STEFAN MÜLDERS
KREIS METTMANN Ganz im Zeichen von Energieeffizienz stehen die meisten Änderungen, die das Jahr 2017 für Verbraucher mit sich bringt. In vielen Fällen müssen sie dafür erst mal in die Tasche greifen, beispielsweise bei Heizungen, Rauchmeldern und – natürlich – bei der Stromversorgung.
Zunächst weniger betroffen sein werden Konsumenten von der EU-Verordnung zur Reform der Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte. Die Bezeichnungen A+ bis A+++ werden wieder entfallen, dafür die Eingruppierung in die Klassen A bis G erfolgen. „Bis diese am 1. Januar in Kraft getretene Verordnung sich im Handel bemerkbar wird, vergeht aber noch einige Zeit“, heißt es bei den Verbraucherzentralen. Auch Fernsehgeräte werden neu eingruppiert: Sie erhalten zukünftig die Label A++ bis E, Hersteller dürfen freiwillig auch die Skala A+++ bis D benutzen. Ab dem 26. September 2017 gelten verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von neuen Wärmepumpen, Elektroheizkesseln, Blockheizkraftwerken (BHKW) der Klassen Mikro und Mini BHKW sowie Niedertemperaturwärmepumpen. Neu sind dann auch Mindestanforderungen an die Wärmeverluste von Warmwasserspeichern (bis 2.000 Liter). Um diese zu erfüllen, muss die Wärmedämmung der Geräte deutlich verbessert werden. Zu erwarten sei laut Verbraucherzentralen, dass die Geräte vermehrt vakuumisoliert werden und die Preise steigen.
Teurer wird es auch mal wieder beim Strom: Zum 1. Januar stieg die EEG-Umlage auf den neuen Rekordwert von 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Durch Veränderungen bei Umlagen, Steuern und Abgaben auf Strom ergibt sich eine Gesamtsteigerung von 0,46 Cent je Kilowattstunde. Einige Stromanbieter konnten den Anstieg ausgleichen und mussten ihn nicht vollständig an die Kunden weitergeben. Und auch für diejenigen, die Strom selbst produzieren, gibt es keine gute Kunde: Seit Anfang des Jahres werden für selbst verbrauchte Kilowattstunden 40 Prozent statt bisher 35 Prozent der EEG-Umlage fällig. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt sind aber für die ersten 10.000 selbstgenutzten Kilowattstunden pro Jahr weiterhin von der Umlage befreit. Wer seine bestehende Photovoltaikanlage modernisieren oder erweitern möchte, sollte dafür das Jahr 2017 nutzen. Ab 2018 entfällt für jede Bestandsanlage nach einer Modernisierung, Erweiterung oder sogenannter Ertüchtigung die Komplettbefreiung von der EEG-Umlage. Dann muss für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ein zunächst 20-prozentiger Anteil der Umlage gezahlt werden.
Auch beim Warmhalten der Wohnung ist seit Jahresbeginn einiges zu beachten. Alte Heizungen bis zum Baujahr 1991 erhalten vom bevollmächtigten Schornsteinfeger ein Effizienzlabel, das 2016 freiwillig eingeführt wurde und nun Pflicht ist. Alle neuen Heizungen, die mit Scheitholz, Pellets oder anderen festen Brennstoffen arbeiten, müssen ab 1. April 2017 Effizienz- und Abgasvorgaben einer Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Betroffen sind alle Kessel und Verbundanlagen mit einer Wärmeleistung bis 500 Kilowatt. Alte Kaminöfen mit einem Typschild vor dem 1. Januar 1985 müssen ausgetauscht oder aufgerüstet werden.
Wer jetzt als Eigentümer noch keine Rauchmelder installiert hat, hat eine Frist schon verpasst. Denn in NRW ist die Übergangsfrist für ältere Gebäude abgelaufen. Installiert sein müssen die Melder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren.

DVBT läuft im März bei privaten Sendern aus
Außer der Änderung der Effizienzlaber für Fernseher ändert sich im ersten Quartal noch etwas für Nutzer älterer Technik. Die Übertragung per DVB-T läuft Ende März bei den privaten Sendern aus, die Bildschirme bleiben dann schwarz. Auf den Nachfolgestandard DVB-T2 kann umgestiegen werden, wenn der Fernseher das unterstützt, ansonsten müssen sich Verbraucher um eine neue Übertragungstechnik kümmern.



Autor: Muelders -- 11.01.2017; 16:09:06 Uhr

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