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140411 Hochwasserschutz: Anlieger müssen nachrüsten

 

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Heiligenhaus. Die Bezirksregierung Düsseldorf setzt die Überschwemmungsgebiete entlang dem Rinderbach neu fest. Neben Essen und Velbert ist auch Heiligenhaus betroffen. Die Unterlagen können bis Anfang Mai in der Landeshauptstadt und bis Mitte April im Bürgerbüro Heiligenhaus eingesehen werden.
Von Stefan Mülders
Ziel der Festlegung von Überschwemmungsgebieten ist es nach Angaben der Bezirksregierung, "eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern". Die Flächen dienen sowohl dazu, das Wasser besser abfließen zu lassen, als auch Rückhaltemöglichkeiten zu bieten. Im Fall des Rinderbachs sowie des Eiger- und Brederbachs sind keine baulichen Veränderungen an den Gewässern damit verbunden. Für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gelten besondere Bestimmungen. Zum Beispiel dürfen in diesen Bereichen keine Gebäude errichtet werden, die im Hochwasserfall Schaden nehmen könnten.
Für betroffene Gewerbebetriebe und Privatgrundstücke könnte die Folge sein, dass bauliche Anlagen wie Mauern oder Wälle nicht mehr errichtet werden dürfen. Zudem sind der Einsatz und das Ablagern wassergefährdender Stoffe sowie die Veränderung der Erdoberfläche nicht mehr erlaubt.
Weitere Folgen der Neuregelung: Ölheizungsanlagen sind bis Ende Dezember 2021, Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bis Ende Dezember 2016 hochwassersicher zu errichten beziehungsweise nachzurüsten.
Die spektakulären Bilder eines aufgrund von enorm starken Regenfällen überlaufenden Abtskücher Stauteiches dürften nicht nur direkten Anwohnern noch gut in Erinnerung sein. Oder zumindest schnell wieder in den Sinn kommen. Damals wurden die Wege überspült, das Wasser bahnte sich seinen Weg bis auf die Abtskücher Straße und sorgte für entsprechende Behinderungen im Verkehr.
Derart ungewöhnliche Hochwassersituationen werden als Jahrhundertereignisse bezeichnet und zeigen, dass davon nicht nur die Gebiete entlang der großen Flussläufe betroffen sind. Wetterforscher rechnen damit, dass sie sich in naher Zukunft durchaus häufiger ereignen könnten. Eben solche Jahrhunderthochwasser aber werden zugrunde gelegt, wenn Behörden "Überschwemmungsgebiete eines 100-jährigen Hochwassers" festlegen. Grundlage dafür ist ein gemeinsamer Beschluss von Bund und Ländern aus dem Jahr 2000, hervorgegangen aus den einschneidenden Erfahrung aus den 1990er Jahren an Rhein, Oder, Donau und Elbe. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf haben im April die Verfahren zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Brederbachs (Essen), Eigerbachs (Essen) und eben des Rinderbachs (Essen, Heiligenhaus, Velbert), der den Abtskücher Stauteich speist, begonnen. Die Unterlagen sind zurzeit öffentlich einsehbar. Nach Einsicht in die Unterlagen kann jeder, dessen Belange durch die Festsetzung berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslagefrist Einwendungen erheben. Hierzu ist die Frist der jeweiligen Kommune, in der das Grundstück liegt, maßgeblich.

ÖFFENTLICH
Unterlagen können eingesehen werden
Noch bis zum 5. Mai können die Unterlagen für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden, bis zum 16. April auch an der Anschlagtafel des Heiligenhauser Bürgerbüros.
Informationen sind auch über die Internetseite der Bezirksregierung (www.brd.nrw.de, Links Umweltschutz - Hochwasserschutz) abrufbar.



Autor: Muelders -- 02.11.2018; 21:16:55 Uhr

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