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130423 Busbremsen defekt: Firmenchef vor Gericht

 

Von Stefan Mülders
RATINGEN Vor dem Ratinger Amtsgericht muss sich derzeit ein Busunternehmer verantworten, der unter anderem Fahrzeuge im Schulbusverkehr der Stadt einsetzt. Im Bußgeldverfahren geht es um defekte Bremsen und eventuelle systematische Fehler im Ablauf der Wartungs- und Instandhaltungsprozesse.
Im Mai 2012 war der betroffene Schulbus aufgefallen (RP berichtete) und beim TÜV in Düsseldorf untersucht worden. Festgestellt wurden etliche Mängel, darunter zahlreiche Probleme an der Bremsanlage bis hin zum völligen Ausfall der Bremse am linken Hinterrad. Der Fahrer hatte sich selbst bei einer Polizeistreife angezeigt und seinen Verdacht auf eine defekte Bremsanlage geäußert. Den Schritt habe er aus Angst um seine Fahrerlaubnis gemacht, Befürchtungen betriebsrechtlicher Art kam er kurz nach dem Vorfall durch die eigene Kündigung zuvor. „Mir wurden täglich wechselnde Fahrzeuge zugeteilt, bei der rechtlich vorgeschriebenen Abfahrtskontrolle sind mir keine Mängel aufgefallen“, gab er als Zeuge im Verfahren gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht an. Erst während der Fahrt, als er mit etwas höherer Geschwindigkeit abbremsen musste, sei ihm das Problem an der Bremsanlage offenbar geworden. „Allerdings habe ich einige Wochen zuvor bereits einen Mängelbericht in der Werkstatt abgegeben. Was an dem Fahrzeug repariert wurde und ob die beim TÜV festgestellten Mängel identisch mit denen vorher waren, kann ich nicht sagen.“ Die Nichtbehebung von Mängeln an Bussen des Unternehmens habe aber System, wie der Busfahrer versichert. Mängelhinweise würden von Werkstattmitarbeitern nach eigenem Ermessen priorisiert und zum Teil nicht behoben. Wollte man sich als Fahrer weigern, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen, sei mit Kündigung gedroht worden.
Der Geschäftsführer hatte zuvor bereits ein geordnetes System von Wartungen und Sicherheitsprüfungen gezeichnet. Alle drei Monate würden die Busse einer speziellen Sicherheitsprüfung unterzogen, die jährliche Hauptuntersuchung werde eingehalten, wozu die Dekra wöchentlich im Unternehmen weilt. Mängel würden von den Fahrern an einer Pinwand zentral gesammelt und abgearbeitet, die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge täglich zwischen Disponenten und Werkstatt abgestimmt. Einen großen Teil der Verantwortung sieht er auch beim Fahrer. Von Werkstattmitarbeitern und Disponenten lagen schriftliche Aussagen vor, dass sie nicht über Mängel unterrichtet worden seien.
Für die Anhörung weiterer Zeugen, unter anderem vom TÜV in Düsseldorf, wird ein neuer Termin anberaumt.



Autor: Muelders -- 06.01.2014; 23:28:20 Uhr

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