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140214 Entscheidung: Augenärztin darf praktizieren

 

HEILIGENHAUS (stemu/köh) Die zugelassene Augenärztin darf in Heiligenhaus praktizieren. So lautet kurz und knapp der Schluss, den Hans- Peter Meuser, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung im Kreis Mettmann, aus der Entscheidung des Berufungsausschusses zieht. Dieser hatte am Mittwoch den Widerspruch einer Mitbewerberin abgewiesen. „Ich freue mich, dass wir nach einer langen Odyssee nun an diesem Punkte angekommen sind“, sagt Angelika Binkowski- Nimmert, die sich als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Bürgervereine zuletzt für die Augenärztin starkgemacht hatte (RP berichtete). Eine eventuelle Klage habe nun keine aufschiebende Wirkung mehr. Die Augenärztin selbst will aber noch nicht öffentlich in Erscheinung treten, solange nicht eine weitere vierwöchige Frist abgelaufen ist, in der theoretisch noch letzte rechtliche Mittel eingelegt werden können. Diese hätten nach Ansicht von Meuser aber keine Aussicht auf Erfolg. Seine Einschätzung, allerdings ausdrücklich ohne juristische Gewähr: „Zwar kann der abgelehnte Mitbewerber die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch durch Antrag auf eine einstweilige Anordnung des Gerichts angreifen. Aber in der Regel hat das keinen Erfolg, weil die Sozialgerichte den Gremien einen weiten Ermessensspielraum einräumen. Weil immerhin schon zwei Instanzen der Wunschbewerberin den Sitz zugesprochen haben, dürften die Erfolgsaussichten gering, das Prozessrisiko aber hoch sein.“



Autor: Muelders -- 27.02.2014; 22:06:19 Uhr

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