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Jung, dynamisch, digital - Unternehmer

Autor: muelders 16.03.2019

190316 Jung, dynamisch, digital - Unternehmer

190316 WZ Jung, dynamisch, digital - Unternehmer

Geben, ohne etwas zu verlangen: Mit dieser Strategie haben der Ratinger Schüler Nicolas Karges und sein Cousin Julian Witzel aus Hessen die ersten Schritte im Online-Business gemacht.

VON STEFAN MÜLDERS
RATINGEN Eigentlich ist Nicolas Karges ein ganz normaler Gymnasiast. In den nächsten Monaten wird der 18-Jährige sein Abitur am Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium in Ratingen „bauen" und peilt dabei eine Note im guten Zweierbereich an – zumindest nach aktuellem Leistungsstand. Und das ist bei dem Ratinger doch etwas anders: Während seine Mitschüler Social-Media-Kanäle zum privaten Vergnügen und Austausch untereinander nutzen, verdient Nicolas – gemeinsam mit seinen Cousin Julian Witzel im hessischen Hünfeld – sein Geld mit diesen Medien. Die beiden verdingen sich als Jungunternehmer, haben im Herbst 2017 ihre gemeinsame Firma „Mavory Media" gegründet. Da war Nicolas noch minderjährig, sein Cousin gerade 18 geworden. „Um als Minderjähriger alleine Geschäfte führen zu dürfen, benötigt man eine Sondergenehmigung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben ist. Alleine das hat rund ein Jahr gedauert, darüber wurde Julian dann volljährig." Der Ratinger aber benötigte die Genehmigung nach §112 BGB noch.

Kostenlose Probearbeiten und Eventbesuche pushen das Business

Als „Digital Natives" haben sich die beiden natürlich eine Online-Dienstleistung als Geschäftsfeld ausgesucht. „Wir hatten beide keine Lust auf einen Angestelltenjob im Büro, aber großes Interesse am Unternehmertum", erzählt Nicolas. Das Spektrum reicht von Webdesign und -programmierung über Grafik- und Videobearbeitung für Social Media bis hin zu Animationen, insbesondere für Instagram-Storys. Hier fühlen sich die beiden „zu Hause" und sammelten über das soziale Netzwerk auch ihre ersten Kunden, indem sie sie einfach über deren Profile kontaktierten. „Wir haben erst mal kostenlose Angebote gemacht, um einen Namen zu bekommen." Das ging auf: Das „Wir-können-es-besser-Prinzip" führte tatsächlich zu ersten zahlenden Kunden und Empfehlungen. Außerdem tummelten die beiden sich auf Szene-Events, lernten dort unter anderem den CEO der amerikanischen Medienagentur Double X Ent., Xerxes Frechiani kennen, der ihnen Kunden auf dem US-Markt beschaffte. So kam unter anderem ein Projekt für ein Unternehmen von Sängerin Nicki Minaj zustande. Weitere waren für eine Firma von Justin Timberlake, die weltgrößte Fitnessmesse „World Fitness Day" in Frankfurt oder ein Promotion-Clip mit Mike Tyson.

Industrie- und Handelskammer führt regelmäßig Gründungsberatungen mit Minderjährigen durch

Dass Minderjährige Startups gründen, kommt nach Angaben von Mathias Meinke von der IHK Düsseldorf regelmäßig vor. „Erst vor kurzem hatten wir mit einer 14-Jährigen die jüngste Gründerin, für die wir eine Empfehlung nach §112 BGB an das Familiengericht geschrieben haben", sagt der Gründungsexperte. Die hatte aus ihrem Hobby einen Beruf gemacht und ist jetzt „Influencerin" und damit auch schon fast wieder Kundenklientel für Mavory Media. Etwa 20 bis 30 der jährlich insgesamt 900 Gründungsberatungsgespräche werden mit minderjährigen Ideengebern geführt. Empfehlungen ans Familiengericht, die als Indikator für den tatsächlichen Gründungswillen gewertet werden, sind es etwa fünf bis zehn pro Jahr. „Die hauptsächlichen Betätigungsfelder junger Gründer sind digital orientiert: als Influencer, DJ, Eventmanager oder App-Entwickler." Durch Startup-Teams und Jugend forscht hätten diese Fälle in der jüngeren Vergangenheit zugenommen. Der Deutsche Startup-Monitor 2018 besagt, dass im dritten Jahr noch etwa 17 Prozent der Startups im Markt bestehen, im vierten Jahr sind es noch 10,6 Prozent.
Zu denen will auch Nicolas Karges gehören. „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre bis zu 15 Mitarbeiter haben", sagt er. Die sollen dann von überall arbeiten können, aber trotzdem irgendwo, am liebsten in München, eine zentrale Anlaufstelle haben. Kurzfristig zieht es ihn direkt nach den Abi-Klausuren erst nach New York. „Für zirka eine Woche, da freue ich mich schon riesig drauf."

Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Der §112 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ermöglicht auch Minderjährigen, ein Geschäft zu führen. Im Wortlaut besagt er:
Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurückgenommen werden.

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